Zentrale Prüfungen 10

Der Erweiterte Erste Schulabschluss (EES) sowie der Mittlere Schulabschluss (MSA) werden in NRW seit dem Schuljahr 2006/07 in einem Abschlussverfahren mit zentral gestellten Prüfungsarbeiten in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik vergeben.

Schüler:innen der 10. Klassen an Haupt-, Real-  und Gesamtschulen sowie an Gymnasien mit einer Klasse 10 (SI) nehmen an den Zentralen Prüfungen 10 teil.

Bei den Zentralen Prüfungen 10 handelt es sich nicht um Zentrale Abschlussprüfungen (ZAP), sondern lediglich um zentral, d.h. vom Ministerium für Schule und Bildung für alle Schulen einheitlich gestellte, schriftliche Prüfungsarbeiten, die Teil eines Abschlussverfahrens sind.

Die Zeugnisnote in den Prüfungsfächern (Deutsch, Englisch, Mathematik) wird auf der Grundlage der Prüfungsnote und der Jahresnote, die im Unterricht der Klasse 10 erbrachten Leistungen ermittelt.

Auch die in den übrigen Fächern ohne zentrale Prüfung erbrachten Leistungen werden bei der Abschlussvergabe berücksichtigt.

Weitere Informationen zu den ZP 10 finden Sie unter folgenden Links:

Zentrale Prüfungen 10

 

Verfügungen für die Zentralen Prüfungen 10

 

 

Zentrale Prüfungen 10
Verfügung für das Schuljahr 2023/2024

https://ema-bonn.de/wp-content/uploads/2024/01/ZP10-Verfuegung_2024_AS_Teil_A.pdf

Arbeitshilfe: Gewährung von Nachteilsausgleichen

 

 

Gewährung von Nachteilsausgleichen

für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und/oder besonderen Auffälligkeiten in der Sekundarstufe I

https://www.schulministerium.nrw/sites/default/files/documents/2-Arbeitshilfe_Sek_I.pdf

Merkblatt zur Gewährung von Nachteilsausgleichen (NTA) bei der ZP 10

https://www.bra.nrw.de/system/files/media/document/file/Merkblatt%20Nachteilsausgleich%20Klasse%2010%20Zentrale%20Pr%C3%BCfungen.pdf

Beantragung Nachteilsausgleichen (NTA) für die ZP10 bei der Schulleitung

https://ema-bonn.de/wp-content/uploads/2023/11/Antrag-auf-Nachteilsausgleich-in-ZP10-2.pdf