Lern- & Entwicklungsplanung

Immer mehr Schulen in NRW stellen sich den Herausforderungen des Gemeinsamen Lernens. 
Damit stehen die Lehrkräfte aller Schulformen in der Verantwortung für die Planung und Gestaltung des Unterrichts. Besondere Anforderungen stellen die Situationen, in denen Schülerinnen und Schüler mit (sonder-) pädagogischem Unterstützungsbedarf mit anderen am gemeinsamen Lerngegenstand lernen. 

„Jeder individuelle Förderplan hat die Aufgabe, zentrale Informationen über die Schülerin oder den Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zusammenzustellen, Entwicklungsziele zu beschreiben und differenzierte Maßnahmen und Verantwortlichkeiten festzulegen.“ 

Ausführlich dazu: https://www.schulentwicklung.nrw.de/q/inklusive-schulische-bildung/lern-und-entwicklungsplanung/grundverstaendnis/grundverstaendnis.html 

„Als zentrales Element der Bildungsplanung für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung soll das Instrument der Förderplanung weiterentwickelt und aktualisiert werden, um den Anforderungen von gutem Unterricht im Sinne des Referenzrahmens Schulqualität gerecht zu werden.“  

Mehr dazu:
https://www.schulentwicklung.nrw.de/q/inklusive-schulische-bildung/lern-und-entwicklungsplanung/grundverstaendnis/zielsetzung-und-rechtlicher-bezug/zielsetzung-und-rechtlicher-bezug.html