Nachzuholende Prüfungsleistungen
Im Allgemeinen können Prüfungsleistungen nachgeholt werden. Leistungsnachweise sind jedoch nicht nachholbar, wenn das Versäumnis von den Schülerinnen und Schülern selbst verursacht wurde. Die Entscheidung hierüber obliegt der Schulleitung oder den entsprechenden Koordinatoren.
In der Sekundarstufe I (Sek I) können und in der Sekundarstufe II (Sek II) müssen Prüfungen nachgeholt werden.
Die nachgeholten Prüfungen müssen zudem gleichwertig sein, wobei ein angemessenes Augenmaß verwendet werden sollte, um eine Bevor- oder Benachteiligung zu vermeiden. Gegenstand der Prüfung können grundsätzlich alle bis zum Nachholtermin behandelten Themen sein.
Die Handlungsanweisung zum Umgang mit nachzuholenden Prüfungsleistungen kann hier heruntergeladen werden.