LRS
Umgang mit LRS
Das erklärte Ziel unserer Schule ist es, Ihren Kindern eine inspirierende Schulzeit zu bereiten. Es ist uns wichtig, dass jedes Kind seine eigene Persönlichkeit kennenlernen und entfalten kann, Selbstsicherheit im eigenen Tun erlangt und sich in seinen Stärken und Schwächen wahrgenommen und gefördert fühlt.
Unser LRS-Konzept, das wir im Schuljahr 2016/2017 erstmals erproben, ist ein Baustein neben mehreren bereits etablierten, um dieses Ziel zu erreichen.
Gemäß des LRS-Erlasses erhalten Kinder mit LRS in der Sekundarstufe I Notenschutz und einen individuell mit Ihnen und Ihrem Kind abgesprochenen Nachteilsausgleich. Gesonderte Förderstunden werden zur Zeit an unserer Schule nicht angeboten.
Sollte bereits in der Grundschule aufgefallen sein, dass Ihr Kind Schwierigkeiten in den Bereichen Rechtschreibung und Lesen hat, würden wir vorschlagen, dass Sie Ihr Kind testen lassen und, wenn möglich, bei der Anmeldung ein entsprechendes Attest vorlegen.
Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten sind kein Hinderungsgrund für die Aufnahme Ihres Kindes an unserer Schule. Wichtig ist das Interesse des Kindes an unserer Schule mit ihrer besonderen naturwissenschaftlich-musischen Ausrichtung.
Wir behalten uns vor, Kinder ohne Attest, bei denen der Verdacht einer Lese- und Rechtschreibschwierigkeit besteht, mit dem Münsteraner Rechtschreibtest zu testen. Bei entsprechendem Ergebnis gelten automatisch die Vorgaben des LRS-Erlasses des Schulministeriums NRW.
Grundsätzlich sieht unser LRS-Konzept so aus. Detaillierte Infos dazu finden Sie hier zum Download.
Ansprechpartnerin für Eltern von Kindern mit LRS ist Frau Thiesen (ellen.thiesen@ema.nrw.schule).