Liebe Schülerinnen und Schüler,

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

nach den ersten Wochen in denen wieder alle Schüler*innen in Präsenz zur Schule kommen, sind wir froh über den überwiegend reibungslosen Ablauf und darüber, dass sich alle an die immer noch gebotenen Abstandsregelungen halten, sofern diese einzuhalten sind.

Die Selbst-Testungen finden weiterhin für alle Schüler*innen im angegebenen Rhythmus statt, ungeachtet der Tatsache, ob eine Person Covid-genesen oder schon vollständig geimpft ist. Trotz der mittlerweile modifizierten Corona-Betreuungsverordnung §1 Absatz 2f nach der inzwischen Geimpfte und Genesene den negativ Getesteten gleichzusetzen sind, gilt in der Schule die Erlasslage vom 12.04.21 nach der Ihre Kinder weiterhin in der Schule durchschnittlich zweimal wöchentlich getestet werden. Es ist immer noch nicht auszuschließen, dass auch Geimpfte oder Genesene eine hohe Viruslast haben und somit ansteckend sein können. Da die Mehrzahl unserer Schüler*innen nicht geimpft ist, bitte ich um Verständnis für diese Gesundheitsfürsorge im Sinner aller am Schulleben beteiligten und bitte ebenfalls darum, von individuellen Entbindungsanfragen von einer Testpflichtbefreiung abzusehen.

Mittlerweile ist für unsere Schüler*innen eine neue Fahrradabstellfläche an der Endenicher Allee entstanden. Die Schüler*innen der Jahrgangsstufen 9 bis Q1 stellen ihre Fahrräder bitte immer dort ab.

Ich bitte nochmals alle Schüler*innen ihre Fahrräder grundsätzlich in den eingezeichneten Abstellflächen zu parken. Ein korrektes Abstellen der Fahrräder ist besonders auf unserem Schulhof wichtig, da immer noch häufig die Durchfahrt hinter dem Tunnel durch Fahrräder versperrt wird, so dass z.B. weder ein Rettungswagen noch der Kiosklieferant auf den Schulhof fahren können.

Unsere aufsichtführenden Lehrkräfte bemühen sich jeden Morgen hinter der Durchfahrt auf den Schulhof für Ordnung zu sorgen.

Ich bitte nun euch, liebe Schülerinnen und Schüler, ebenfalls dazu beizutragen, dass ihr eure Fahrräder ordnungsgemäß in den Abstellflächen hinter der Durchfahrt parkt.

Hilfreich ist dabei, dass jedes Fahrrad mit einem funktionierenden Fahrradständer ausgestattet ist!

Versetzungsentscheidungen im Schuljahr 2020/21

Erprobungsstufe

  • Die Klassenkonferenz trifft am Ende der Jgst. 6 auf der Grundlage der erfolgten Leistungsbewertungen eine Aussage dazu, ob eine Schüler*in den Bildungsgang in der gewählten Schulform fortsetzen kann. Die Schule berät die Eltern eingehend bei der Entscheidung hinsichtlich der Wiederholung der Klasse an der bisherigen Schule oder zu einem Schulformwechsels (44a Abs. 4 APO-S I).

Grundsätzlich gilt auch in diesem Schuljahr, dass Schüler*innen der Jgst. 6 bis EF aufgrund ihres Notenbildes nicht versetzt werden. Allerdings wird in diesem Jahr hier etwas großzügiger verfahren, u. a. mit Hilfe folgender Maßnahmen:

  • Der Versand der „Blauen Briefe“ (50 Absatz 4 SchulG) wurde dieses Schuljahr ausgesetzt. Das bedeutet, dass mehr Schüler*innen als üblich versetzt werden können: Minderleistungen in einem Fach, die abweichend von der im letzten Zeugnis erteilten Note nicht mehr „ausreichend“ sind, werden bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt (außer in Klasse 9). Alle weiteren Minderleistungen in anderen Fächern zählen bei der Berechnung mit (§44d APO-S I und § 47 Abs. 2 APO-GOSt).
  • Bei einer Nichtversetzung gibt es ab Jgst. 7 erweiterte Nachprüfungsmöglichkeiten, so dass auch Nachprüfungen in mehr als einem Fach möglich sind (44c Abs. 1 APO-S I; §45 Abs. 3 und §46 Abs. 4 sowie §47 Abs. 4 APO-GOSt).

Wichtig: Es bleibt unverändert im Ermessen der Eltern bzw. der Schüler*innen, ob von dem Nachprüfungsrecht Gebrauch gemacht wird oder nicht. Werden die Nachprüfungen nicht fristgerecht angemeldet oder bewusst nicht angetreten, dann gilt die Nichtversetzung.

  • Die freiwillige Wiederholung einer Klasse oder Jahrgangsstufe kann in diesem Schuljahr 20/21 ermöglicht werden, ohne dass dies auf die Höchstverweildauer angerechnet wird (44b APO-S I; §45 Abs. 1 und 2 und §47 Abs. 5 APO-GOSt). So könnten beispielsweise Schüler*innen statt höchstens 3 nun – auf freiwilliger Basis – insgesamt 4 Jahre in der Erprobungsstufe 5/6 verbringen (§44a Abs. 5 APO-S I).

Wichtig: Der Antrag auf freiwillige Wiederholung muss durch die Eltern vor der Zeugniskonferenz schriftlich an der Schule eingereicht werden.

Schullaufbahnwechsel von G8 zu G9

  • Schüler*innen der Jahrgangsstufe 08, die die Versetzung am Ende des Schuljahres nicht erreichen und von ihrem Nachprüfungsrecht keinen Gebrauch machen oder die notwendigen Prüfungen nicht bestehen, wiederholen nicht nur die Klasse 08, sondern wechseln auch in die Schullaufbahn G9. Damit verlängert sich ihre Schullaufbahn um mindestens zwei Jahre, da sich die Kinder im letzten Jahrgang der Schullaufbahn G8 (Abitur in 12 Jahren) befinden. Die jetzige Jahrgangsstufe 07 befindet sich wieder in der Schullaufbahn G9 (Abitur in 13 Jahren).
  • Die Zeugnisse am Ende dieses Schuljahres erhalten keine Bemerkung zur Coronapandemie.

Bei Rückfragen oder Zweifeln, ob eine freiwillige Wiederholung oder die Nutzung des erweiterten Nachprüfungsangebotes sowohl fachlich als auch pädagogisch sinnvoll sind, beraten Sie die Klassenlehrkräfte und auch unsere Koordinatoren der Erprobungs-, Mittel- und Oberstufe gerne. Bei Gesprächsbedarf vereinbaren Sie bitte zeitnah Termine mit Ihren entsprechenden Ansprechpartnern.

Sondertermine bis zum Ende des Schuljahres:

Freitag, 18.06.21                Abiturentlassfeier                               (Unterricht endet nach der fünften Stunde)

Donnerstag, 24.06.21        Pädagogischer Tag                              (unterrichtsfrei)

Freitag, 25.06.21                Zeugniskonferenzen                           (unterrichtsfrei)

In der letzten Schulwoche findet in diesem Jahr pandemiebedingt leider keine Projektwoche statt. Wir versuchen gemeinsam mit der SV einen adäquaten Termin im kommenden Schuljahr 21/22 zu finden.

Der Unterricht für die Klassen 5 bis 9 findet Montag, 28.06. und Dienstag, 29.06.21 gemäß Stundenplan statt. Mittwoch und Donnerstag stehen den Schüler*innen und ihren Lehrkräften für klasseninterne, gemeinschaftliche Veranstaltungen wie die Vorbereitung der neuen Klassenräume oder Wandertage zur Verfügung. Am Freitag, 02.07.21 findet die Zeugnisausgabe in der dritten Stunde im Klassenverband statt. Danach beginnen die Sommerferien.

Der Unterricht für die Erprobungsstufe sowie die Q1 findet in der letzten Schulwoche gemäß Stundenplan statt. Schüler*innen der EF, die einen Praktikumsplatz haben, nehmen diesen selbstverständlich wahr.

Mit herzlichen Grüßen aus dem EMA

eure / Ihre

Simone Bröcker, Schulleiterin