Liebe Schülerinnen und Schüler,
Liebe Eltern,
Liebe Lehrerinnen und Lehrer,

das zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat am 10.05.2021 eine aktualisierte Allgemeinverfügung bekannt gegeben.

Darin wird festgestellt, dass die Regelung nach §28b Absatz 3 Satz 3 und 9 Infektionsschutzgesetz (Überschreitung des Schwellenwertes von 165 – Untersagung der Durchführung von Präsenzunterricht) mit Wirkung ab dem 12. Mai 2021, 0.00 Uhr in der Stadt Bonn außer Kraft tritt.

Zugleich wurde für Bonn in der Allgemeinverfügung festgestellt, dass in schulischen Gemeinschaftseinrichtungen nach §1 der Coronabetreuungsverordnung NRW das Außerkrafttreten gemäß §1 Absatz 14 der Coronabetreuungsverordnung NRW ab dem 17. Mai 2021, 0.00 Uhr gilt.

Für den Schulbetrieb ab Montag, den 17.05.2021, gelten die Regelungen des §1 Absatz 12 Coronabetreuungsverordnung NRW in Verbindung mit der Schulmail des MSB vom 23.04.2021.

Für den Schulbetrieb am EMA bedeutet dies Folgendes:

  • Unterricht in den Jahrgangsstufen 5 bis Q1

Die Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5 bis Q1 werden aufgrund der immer noch angespannten Pandemielage im Wechselmodell wie in der Schulmail vom 19.04.21 vereinbart, unterrichtet.

Der Unterricht wird dergestalt organisiert, dass die Schüler*innen immer von Donnerstag bis Mittwoch kontinuierlich beschult werden und somit jede Schüler*in Unterricht in jeder Kalenderwoche und zudem an fünf aufeinanderfolgenden Tagen hat. Die Kontinuität im Unterricht begünstigt aus unserer Sicht zum einen die didaktisch-methodische Arbeit der Lehrerkolleg*innen als auch die Selbsttestungen der Schüler*innen, da sie an 4 von 5 aufeinanderfolgenden Schultagen getestet werden. Dem Infektionsgeschehen kann in diesem Modell insofern auch noch besser Rechnung getragen werden, weil durch die Einteilung in A- und B-Gruppen somit wirklich alle Kinder einer Familie an exakt denselben Tagen in die Schule gehen. Außerdem ist die Präsenzunterrichtsfreie Zeit dadurch nie länger als sieben Tage in Folge im Gegensatz zu einem wöchentlichen Wechsel von montags bis freitags.

Damit die Distanz zu den Kindern, die sieben Tage infolge (inklusive des Wochenendes) zu Hause sind, nicht zu groß wird, ist ausdrücklich die Möglichkeit geboten, den Distanzunterricht auch in der Sekundarstufe I teilweise als Hybrid-Unterricht durchzuführen. D.h. konkret, dass die Kinder, die zu Hause sind, teilweise in einer Videokonferenz nach entsprechender Ankündigung zugeschaltet werden können, sofern unserer schulische WLAN-Verbindung, an der wir kontinuierlich arbeiten, dies zulässt. Um Nachsicht bitte ich in diesen Tagen, weil derzeit sehr viele Bauarbeiten auch für die strukturierte Verkabelung am EMA stattfinden, die teilweise auch die WLAN-Verbindungen beeinträchtigen.

Für Ihre und eure Planung bedeutet dies konkret:

Planung des Unterrichts vom 17.05. bis 23.06.2021

GruppePräsenzunterrichtPräsenzunterrichtPräsenzunterrichtPräsenzunterricht
A17.05.-19.05.2127.05. – 02.06.2110.06. – 16.06.2128.06. – 02.07.21 ?
B20.05., 21.05., 26.05.2107.06- 09.06.2117.06. – 23.06.2128.06. – 02.07.21 ?

Am 31.05.21 entfällt der Unterricht wegen der mündlichen Prüfungen im Abitur 2021.

Der 24.06.21 ist unterrichtsfrei aufgrund eines Pädagogischen Tages.

Der 25.06.21 ist unterrichtsfrei aufgrund der Zeugniskonferenzen.

Die letzte Schulwoche vor den Sommerferien ist noch nicht verbindlich zu planen.

Klassenarbeiten und Klausuren in 5 – Q1

Gemäß der Schulmail vom 22.04.2021 wird die Anzahl der Klassenarbeiten in den Klassen 5-9 auf eine in diesem Halbjahr reduziert. Die Lehrkräfte werden in den Fällen, in denen noch Klassenarbeiten zwingend zu erbringen sind, versuchen, sinnvolle Termine mit den Schüler*innen zu vereinbaren.

In der EF wird ebenfalls nur noch eine Klausur in diesem Halbjahr geschrieben. Wie schon vorab angekündigt tritt der neue Klausurplan für die EF unmittelbar in der Woche ab dem 17.05.21 in Kraft, damit unsere Schüler*innen dieser Jahrgangsstufe vor allem in den „neuen schriftlichen“ Fächern Erfahrungen sammeln und sich in den entsprechenden Aufgabenformaten erproben können.

Der Unterricht in der Jahrgangsstufe Q1 findet in dem derzeit gültigen Wechselmodell mit Hybridunterricht weiterhin in A- und B-Gruppen in Präsenz nach Stundenplan statt.

In der Q1 werden die Klausuren nach dem aktuell gültigen Plan geschrieben.

Zu den Klausuren in der EF und Q1 kommen alle Schüler*innen gleich ob A- oder B-Woche in die Schule. Alle Schüler*innen werden unmittelbar vor den Klausuren getestet. Daher bitten wir um ein Erscheinen eine halbe Stunde vor Klausurbeginn.

  • Pädagogische Betreuung

Auch die pädagogische Betreuung für die Jahrgangsstufen 5 und 6 nach vorheriger Anmeldung findet unverändert weiterhin statt. Bitte melden Sie Ihr Kind über das Sekretariat unserer Schule an. Die Jugendfarm übernimmt freundlicherweise weiterhin diese Betreuung.

  • Kinder im Gemeinsamen Lernen

Die Kinder im GL am EMA werden nach einem gesonderten Plan des GL-Teams beschult. Dieser Plan wird mit den Eltern und den Schüler*innen vereinbart.

Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und die pädagogische Betreuung in der Schule bleibt die wöchentlich zweimalige grundsätzliche Testpflicht. „Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.“ (Schulmail vom 08.04.2021).

In der Hoffnung, dass wir am EMA weiterhin alle gemeinsam gesund durch die Pandemie gelangen, wünsche ich Ihnen und euch ein schönes „Brückenwochenende“ bevor der Schulbetrieb glücklicherweise wieder und hoffentlich kontinuierlich in Präsenz beginnt.

Mit herzlichen Grüßen aus dem EMA

eure / Ihre

Simone Bröcker, Schulleiterin